Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gemeinschaftseigentum
Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
Berichtswesen
Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Wahrnehmung von Ortsterminen, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
Belegprüfungen
Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
Die gesamte Buchhaltung zeitnah mittels branchenüblicher Spezialsoftware zu führen und als besonderen Service für die Kapitalanleger in den Einzelabrechnungen eine Kennzeichnung der umlagefähigen Kosten ohne Mehrkosten vorzunehmen
Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft als Treuhandkonten
Die Instandhaltungsrücklage monatlich (und nicht erst am Ende eines Jahres (Zinsverlust!)) dem Instandhaltungsrücklagenkonto zuzuführen und möglichst zinsbringend mündelsicher anzulegen; die Verfügung über dieses Konto kann nur durch gemeinsame Unterschriftsleistung des Verwalters mit einem Mitglied des Verwaltungsbeirates erfolgen
Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
Einbringung unserer Erfahrungen bei Übernahmen von Verwaltungsbeständen aus der Zwangsverwaltung oder Insolvenzmasse ehemaliger Verwalter
Auf Wunsch Telnahme an den Sitzungen des Verwaltungsbeirates
Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung
Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben
Bitte beachten Sie, dass ausschließlich das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum gültig ist und die vorstehende Aufzählung lediglich die Möglichkeiten der zu vereinbarenden Leistungen darstellt.
Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beantworten gerne Ihre Fragen zu unseren Leistungen und Produkten.