Ein Hauptschwerpunkt unserer Firmenphilosophie besteht in der individuellen, qualitativ hochwertigen, Betreuung der Auftraggeber. So häuften sich in letzter Zeit verstärkt Anfragen von Eigentümern, die bisher mit der Verwaltung Unternehmen beauftragt hatten, die nicht in territorialer Nähe ansässig waren und somit den sehr wichtigen persönlichen Kontakt auf ein Minimum reduzierten. Auch die Kontrollen von durchgeführten Reparaturarbeiten sowie Objektbegehungen wurden nur unzureichend durchgeführt, was nicht selten zu Lasten des Objektes ging. Weiterhin wirkte sich fehlende Ortskenntnis beispielsweise in der Einbindung ortsansässiger Firmen, was u.a. einen durchaus nicht zu verachtenden Preisvorteil und eine hohe Zuverlässigkeit bei der Auftragsdurchführung mit sich bringen kann, negativ aus. Gerade für die Mieter oder Eigennutzer ist der Telefonkontakt oft nicht ausreichend und persönliche Kontakte stellten somit eine Seltenheit dar. Auch gewünschte Einsichtnahmen in die Abrechnungsunterlagen gestalteten sich sehr zeitaufwendig. Ein zweiter Problemfall stellt sich bei Eigentümergemeinschaften dar, die mit der Verwaltung Unternehmen beauftragt hatten, die nicht einmal eine professionelle WEG-spezifische Hausverwaltungssoftware verwenden und in einigen Fällen sogar versuchen mit reinen Excel-Tabellen oder ähnlichen, für diesen Zweck völlig unzureichenden Softwareanwendungen, die Verwaltung aufrecht zu erhalten! Wird in diesem Zusammenhang dann noch mit „Einstiegs- oder Dumpingpreisen“ versucht, die Eigentümer zu ködern, ist das Ergebnis im Prinzip schon vorprogrammiert. Eine ebenfalls sehr unliebsame Konstellation stellt sich dar, wenn die Erstverwaltung durch den Bauträger festgeschrieben wird und er selbst oder ein mit ihm in enger Beziehung stehendes Unternehmen die Verwaltung übernimmt. In diesen Fällen ist es nahezu ausgeschlossen, eine korrekte Mängelabstellung während der Gewährleistungsfrist zu erreichen. Hier hilft nur, jeden Mangel nachweisbar beim Verwalter anzuzeigen, um nachher noch die Möglichkeit des Nachweises der fehlerhaften oder unzureichenden Verwaltertätigkeit führen zu können. All die hier geschilderten Fälle basieren auf unserer Erfahrung und haben leider immer das gleiche Ergebnis: Die unzureichende Tätigkeit eines Verwalters oder eine schlechte Konstellation müssen fast immer die Eigentümer ausbaden. Oft müssen dann Fehler, meist buchhalterischer oder rechtlicher Natur, aufgearbeitet werden. Nicht immer können dann aufgrund der Rechtslage und der verstrichenen Zeit alle der Eigentümergemeinschaft bisher entstandenen Nachteile korrigiert werden. Auf jeden Fall sind derartige Fehler meist mit, oft nicht unerheblichen, finanziellen Verlusten für die betreffenden Eigentümergemeinschaften verbunden.
Um Eigentümergemeinschaften hochwertig zu betreuen, werden die Mitarbeiter ständig geschult und so fachlich auf den neusten Stand gebracht. Den Verwaltungsbeiräten und übrigen Eigentümern werden seitens des Verwalters Schulungen zu aktuellen oder gewünschten Themen angeboten. In der über 25-jährigen Marktpräsenz der GFW ist es gelungen, sich einen Stamm von meist ortsansässigen Firmen zu bilden, der ein hervorragendes Preis- Leistungsverhältnis im Interesse der Eigentümergemeinschaften anbietet. Hier erzielte Kostenvorteile werden zu 100% an die Auftraggeber weitergeleitet. In der GFW ist der einzelne Eigentümer keine Nummer in einer Kartei. Serviceorientierte Zusatzdienstleistungen, wie auf Wunsch der Versand von Newslettern, ständig, auch bei Begehungen vor Ort, abrufbare Objektdaten, die Protokollausgabe bei Eigentümerversammlungen an den Verwaltungsbeirat unmittelbar im Anschluss an die Versammlung, gehören bei der GFW zum Standardangebot und werden ohne Zusatzkosten angeboten. Im Vordergrund steht, wie bereits erwähnt, die individuelle Betreuung der Auftraggeber. Die stets einsehbaren und spätestens in Vorbereitung der Jahreshauptversammlungen vorgelegten Abrechnungsunterlagen werden als sehr transparent und nachvollziehbar eingeschätzt. Sachliche Kritik seitens der Eigentümer ist ein gern gesehener Bestandteil der Verwaltungsarbeit, fließt selbstverständlich in die tägliche Arbeit mit ein und hat so einen positiven Einfluss auf die Verwaltungstätigkeit zugunsten der Eigentümergemeinschaften. So bestimmen diese in gewisser Art die Arbeitsweise des Verwalters mit.
Seitens der GFW wird in jeder Verwaltungsarbeit ein partnerschaftliches Miteinander angestrebt, in welchem der Auftraggeber im Mittelpunkt steht. Dies beginnt bereits bei der Abgabe eines Verwaltungsangebotes. So werden prinzipiell vor Angebotsabgabe Gespräche mit Eigentümern und eine Objektbegehung durchgeführt. Denn wie kann man ein ernstgemeintes Angebot für eine Sache abgeben, deren Spezifik man nicht einmal kennt? Unmittelbar nach Übernahme einer Verwaltung wird die weitere Vorgehensweise mit den Eigentümern abgestimmt. Erste grundlegende Fragen werden geklärt: Was soll beibehalten werden, was sollte geändert werden? Auch hier wird sich selbstverständlich nach den Wünschen der Eigentümer gerichtet. Im Anschluss daran folgen Sichtungen und gegebenenfalls Aufarbeitungen der übergebenen Unterlagen und die Vorbereitung einer ersten gemeinsamen Eigentümerversammlung, in welcher die weitere Vorgehensweise abgestimmt und beschlossen wird.
Die GFW ist sich ihrer hohen Verantwortung und dem Grad des ihr entgegengebrachten Vertrauens seitens der Eigentümer sehr wohl bewusst. Schließlich geht es hier um deren nicht unbeträchtliches Vermögen. Aus diesem Grund sind wir ständig bestrebt, dieses Vertrauen zu rechtfertigen, die Eigentümer bestmöglich zu unterstützen und auch Schaden von ihnen abzuwenden. Als deren Dienstleister ist es das oberste Ziel, in vertrauensvoller Zusammenarbeit die Zufriedenheit der Eigentümergemeinschaft zu erreichen.